Was passiert eigentlich?
Die Familie wird nicht um eine eigene Meinung gebeten
Wenn keine dokumentierte Entscheidung vorliegt, sollen Angehörige den Willen des verstorbenen Menschen wiedergeben.
Zuerst wird nach einer Entscheidung gesucht
Das Behandlungsteam prüft, ob ein Eintrag im Organspende-Register, ein Ausweis oder eine andere Erklärung vorliegt. Ein dokumentierter Wille ist verbindlich.
Wenn nichts dokumentiert ist
Dann werden die nächsten Angehörigen gefragt. Maßstab ist zuerst der bekannte mündliche Wille. Ist auch er nicht bekannt, zählt der vermutete Wille. Der Fachbegriff lautet mutmaßlicher Wille.
Eine sehr schwere Aufgabe
Angehörige stehen unter Schock und sollen zugleich erinnern: Was hätte dieser Mensch gewollt? Ein Gespräch zu Lebzeiten kann diese Last deutlich verringern.
Abschied bleibt möglich
Der Körper wird nach der Organentnahme würdevoll versorgt. Angehörige können sich verabschieden. Wünsche zum Abschied sollten früh mit dem Krankenhaus besprochen werden.
Klar getrennt
Angehörige sollen nicht den Wert eines anderen Lebens beurteilen. Sie sollen den Willen des verstorbenen Menschen vertreten.
Quellen und Stand
- Transplantationsgesetz § 4
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit: Angehörige
- Deutsche Stiftung Organtransplantation: Angebote für Angehörige
Geprüft am 25. September 2026.