Für Angehörige
Wenn niemand weiß, was der verstorbene Mensch wollte
Dann sollen Angehörige nicht aus dem Bauch heraus über Organspende entscheiden. Das Gesetz gibt eine Reihenfolge vor.
Erinnern statt selbst entscheiden
Zuerst zählt ein früher geäußerter Wille. Gibt es ihn nicht, soll die Entscheidung dem vermuteten Willen entsprechen. Der Fachbegriff lautet mutmaßlicher Wille.
Woran du dich halten kannst
- Frühere Gespräche über Tod oder Medizin
- Religiöse oder persönliche Überzeugungen
- Äußerungen zu Organspende oder anderen Behandlungen
- Werte, die der Mensch im Leben gezeigt hat
Wenn auch das offen bleibt
Dann darf die nächste angehörige Person nach eigenen Wertvorstellungen entscheiden. Das ist eine schwere Verantwortung. Bitte das Krankenhaus um Zeit und Begleitung im möglichen Rahmen.
Was dir zusteht
Die Frage lautet nicht: „Was möchte ich?“ Sondern zuerst: „Was hätte dieser Mensch gewollt?“
Quellen und Stand
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit: Organspende und Angehörige
- Deutsche Stiftung Organtransplantation: Angebote für Angehörige
- Transplantationsgesetz § 4
Geprüft am 25. September 2026.