ORGANSPENDEN.ORG · ORIENTIERUNG

Wie die Familie einbezogen wird

Ablauf

Schritt für Schritt: was geschieht, wer beteiligt ist und was getrennt bleibt.

Was passiert eigentlich?

Die Familie wird nicht um eine eigene Meinung gebeten

Wenn keine dokumentierte Entscheidung vorliegt, sollen Angehörige den Willen des verstorbenen Menschen wiedergeben.

Zuerst wird nach einer Entscheidung gesucht

Das Behandlungsteam prüft, ob ein Eintrag im Organspende-Register, ein Ausweis oder eine andere Erklärung vorliegt. Ein dokumentierter Wille ist verbindlich.

Wenn nichts dokumentiert ist

Dann werden die nächsten Angehörigen gefragt. Maßstab ist zuerst der bekannte mündliche Wille. Ist auch er nicht bekannt, zählt der vermutete Wille. Der Fachbegriff lautet mutmaßlicher Wille.

Eine sehr schwere Aufgabe

Angehörige stehen unter Schock und sollen zugleich erinnern: Was hätte dieser Mensch gewollt? Ein Gespräch zu Lebzeiten kann diese Last deutlich verringern.

Abschied bleibt möglich

Der Körper wird nach der Organentnahme würdevoll versorgt. Angehörige können sich verabschieden. Wünsche zum Abschied sollten früh mit dem Krankenhaus besprochen werden.

Klar getrennt

Angehörige sollen nicht den Wert eines anderen Lebens beurteilen. Sie sollen den Willen des verstorbenen Menschen vertreten.