ORGANSPENDEN.ORG · ORIENTIERUNG

Organspende in Deutschland und Europa

Einfach erklärt

Begriffe, Rollen und Zusammenhänge zum Nachschlagen.

Deutschland und Europa

Was gilt, wenn ich über eine Grenze fahre?

Organspende ist in Europa nicht überall gleich geregelt. Wer reist, sollte den eigenen Willen trotzdem klar festhalten.

In Deutschland gilt: Du entscheidest

In Deutschland dürfen Organe nach dem Tod nur entnommen werden, wenn eine Zustimmung vorliegt. Das nennt man Entscheidungslösung.

Du kannst Ja sagen. Du kannst Nein sagen. Du kannst einzelne Organe ausschließen. Und du kannst deine Entscheidung jederzeit ändern.

Fehlt eine dokumentierte Entscheidung, werden die Angehörigen gefragt. Sie sollen nicht nach ihrer eigenen Meinung entscheiden. Sie sollen deinen bekannten oder vermuteten Willen wiedergeben.

Zustimmung

Organe dürfen nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person oder später die Angehörigen zustimmen.

Widerspruch

In einigen Ländern gilt grundsätzlich eine Zustimmung, solange kein Widerspruch bekannt ist. Die Einzelheiten unterscheiden sich.

Mischformen

Manche Staaten verbinden ihre Regel mit zusätzlichen Schutzschritten oder einer besonderen Rolle der Angehörigen.

Im Ausland zählt nicht nur dein deutscher Ausweis

Welche Regeln in einem Ernstfall gelten, hängt vom jeweiligen Land ab. Ein deutscher Organspendeausweis kann helfen, deinen Willen sichtbar zu machen. Er setzt das Recht des Aufenthaltslandes aber nicht außer Kraft.

Vor einer Reise lohnt sich deshalb ein Blick auf die aktuelle Länderübersicht des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit. Nimm deinen Ausweis mit. Und sprich mit den Menschen, die mit dir reisen.

Eine gemeinsame europäische Grundlage

Die Europäische Union legt gemeinsame Anforderungen an Qualität und Sicherheit fest. Wie Menschen zustimmen oder widersprechen, regelt weiterhin jedes Land selbst.

Darum ist „Europa hat die Widerspruchslösung“ zu pauschal. Entscheidend ist immer die aktuelle Regel des einzelnen Staates.